Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH für das Filmwerk "Movie 43"

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH für das Filmwerk "Movie 43"
25.08.2013440 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen für den illegalen Down-/Upload wie bspw. an dem Filmwerk "Movie 43" wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Der hauptsächliche Vorwurf besteht darin, dass Sie angeblich das obige Filmwerk in einer sog. Internettauschbörse illegal heruntergeladen und vor allem weltweit zum Tausch angeboten haben sollen.

Sie werden aufgefordert innerhalb einer kurzen Frist die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von € 1.028,00 zu zahlen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an den folgenden Leitfaden:

  1. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  2. Zahlen Sie nichts
  3. Unterschreiben Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung
  4. Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrechtauf

Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 6 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Wir helfen Ihnen bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung wahr und schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen oder rufen Sie uns an.

Wir können Ihnen sehr gut helfen!

Georg Schäfer

Rechtsanwlt