Abmahnung durch Kornmeier & Partner, Schulenberg & Schenk, WALDORF FROMMER, Rasch Rechtsanwälte, CGM od. rka Reichelt Klute Aßmann

Abmahnung durch Kornmeier & Partner, Schulenberg & Schenk, WALDORF FROMMER, Rasch Rechtsanwälte, CGM od. rka Reichelt Klute Aßmann
20.08.2013301 Mal gelesen
Trotz zahlreicher, kostengünstiger und vor allem legaler Alternativen zu Illegalen Software-, Film- und Musikdownloads erfreuen sich Tauschbörsen immer noch größter Beliebtheit. Eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien hat sich darauf spezialisiert, solche Verstöße abzumahnen.

Die Rechtverletzungen werden i.d.R. von externen Unternehmen ermittelt. Zum Beispiel versenden folgende Anwälte für nachstehende Auftraggeber Abmahnungen:

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die Embassy of Music GmbH (Passenger - Let Her Go)

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die MFA Filmdistribution (New World)

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (div. Folgen der TV-Serie Modern Family)

Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH (Unapologetic- Rihanna)

CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die John Stagliano, Inc. dba EA Productions /Evil Angel

.rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH.

 

Die jeweilige abmahnende Kanzlei fordert hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.

Diese von der Abmahnkanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind meines Erachtens weit überhöht.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de