Waldorf Frommer - Preissturz in Sicht?

Abmahnung Filesharing
20.08.2013271 Mal gelesen
Das AG Hamburg zieht aktuell die künftige Gesetzeslage vor und deckelt die Anwaltsgebühren für Urheberrechtsverstöße auf 150 Euro, Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13. Wir berichteten auf unserem Blog infodocc darüber.

Nun gab es zum 01.08.2013 auch noch eine Neuregelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Nach diesem Gesetz werden die Anwaltsgebühren für die Tätigkeiten der Anwälte bemessen. Das neue Anti-Abzock-Gesetz sieht nun vor, dass die Streitwerte und Gegenstandswerte für erstmalige Filesharingabmahnungen auf 1.000 Euro begrenzt werden. Nach dem neuen RVG hätte dies zur Folge, dass die Gebühren für eine Filesharing-Abmahnung nochmals sinken und zwar von 130,50 Euro auf 124 Euro. Grund hierfür ist eine Verschiebung der Gebührensprünge. Die Abgemahnten wird es freuen, die Massenabmahner wie Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht.