Waldorf Frommer - aus 956 werden 1028 Euro

Abmahnung Filesharing
16.08.2013666 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben bisher meist eine Pauschale in Höhe von 956 Euro für das unterstellte illegale Filesharing urheberrechtlich geschützter Dateien gefordert. Nun sind es 1028 Euro.

Seit August fordern Waldorf Frommer nun 1.028 Euro. Der Grund: Zum 01..08.2013 wurden die Gebührensätze für anwaltliche Dienstleistungen erhöht. Demnach müssten die Rechteinhaber, die Waldorf Frommer beauftragen haben, dies auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes getan haben.

Waldorf Frommer machen eine sog. 1,0er Gebühr aus  einem Gegenstandswert in Höhe 10.000 € Streitwert sowie eine Postpauschale in Höhe von 20 Euro geltend, mithin nun 578,00 €. Hinzu kommt der pauschale Schadensersatz in Höhe von 450 Euro.

Insbesondere die Schadensersatzpauschale dürfte nicht in jedem Fall angemessen sein. Die Anwaltsgebühren dürften demnächst nach in Karft treten des neuen "Anti-Abzock-Gesetzes" ebenfalls fallen.