Seit August fordern Waldorf Frommer nun 1.028 Euro. Der Grund: Zum 01..08.2013 wurden die Gebührensätze für anwaltliche Dienstleistungen erhöht. Demnach müssten die Rechteinhaber, die Waldorf Frommer beauftragen haben, dies auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes getan haben.
Waldorf Frommer machen eine sog. 1,0er Gebühr aus einem Gegenstandswert in Höhe 10.000 € Streitwert sowie eine Postpauschale in Höhe von 20 Euro geltend, mithin nun 578,00 €. Hinzu kommt der pauschale Schadensersatz in Höhe von 450 Euro.
Insbesondere die Schadensersatzpauschale dürfte nicht in jedem Fall angemessen sein. Die Anwaltsgebühren dürften demnächst nach in Karft treten des neuen "Anti-Abzock-Gesetzes" ebenfalls fallen.