Abmahnung Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH für den Chartcontainer “German Top 100 Single Charts”

Abmahnung Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH für den Chartcontainer  “German Top 100 Single Charts”
15.08.2013190 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts! Wir können Ihnen sehr gut helfen!

Abgemahnt?



Haben Sie auch eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH für das Musikwerk "Let Her Go" der Künstlergruppe "Passenger" aus dem Chartcontainer "German Top 100 Single Charts" erhalten?


Keine Sorge! Wir können Ihnen gut helfen.



Bleiben Sie nicht untätig, da ansonsten ein einstweiliges gerichtliches Verfügungsverfahren mit ganz gewaltigen Prozesskosten droht.



In Fällen, in denen der Internetuser sogeannte "Chartcontainer" oder "Sampler" heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht haben soll, drohen weitaus höhere Forderungen der Rechteinhaber, da sich auf einem solchen Sampler nicht nur ein Rechteinhaber, sondern eine Vielzahl von Rechteinhabern befindet, die jeweils ihre eigenen Rechte mit Schadensersatz- und eben Anwaltskosten geltend machen können.



Bei völliger Unkenntnis auf dem Gebiet des Urheberrechts drohen Ihnen damit aber Unsummen an Schadensersatzforderungen der einzelnen Abmahnkanzleien, wenn Sie gar nicht oder falsch reagieren.



In all diesen Fällen ist folgendes dringend zu raten:


Notieren Sie sich die in der Regel sehr kurz gesetzten Fristen.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Zahlen Sie nicht´s und unterschreiben Sie nicht´s.

Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf.

Wir haben auf diesem Gebiet große Erfahrung und großen Erfolg und stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.



Schicken Sie uns also eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt