Abmahnungen der rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH

Abmahnungen der rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH
08.08.2013402 Mal gelesen
Die Softwarefirma Koch Media GmbH mit Sitz in Bayern und in Österreich lässt derzeit durch die Hamburger .rka Rechtsanwälte die angebliche Verletzung ihrer Urheberrechte an Computerspielen abmahnen.

Die Software Firma Koch Media GmbH mit Sitz in Bayern und Österreich lässt derzeit über die Hamburger Anwaltskanzlei .rka vermehrt Abmahnungen verschicken. Den Empfängern wird vorgeworfen, Computerspiele (z.B. Dead Island Riptide und Sleeping Dogs) über Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht und damit eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen zu haben.

Die .rka Rechtsanwälte fordern für ihre Auftraggeberin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz. In der Regel wird eine pauschale Zahlung von 900 EUR zur Erledigung der Angelegenheit angeboten. Dies wird als "fairer Vorschlag" bezeichnet, die Angelegenheit "rasch und ohne Folgekosten" zu erledigen.

Betroffene sollten die beigefügte vorbereitete Unterlassungserklärung jedoch nicht unterzeichnen, sondern die Abmahnung einem im Urheberrecht erfahrenen Anwalt zur Prüfung vorlegen. Dieser wird sodann das wirtschaftlich sinnvollste weitere Vorgehen mit dem Abgemahnten abstimmen. In der Regel ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen.

Oft kann sodann nicht nur eine deutliche Reduzierung der Forderung der .rka-Anwälte erreicht werden, sondern die Forderung vollständig zurückgewiesen werden. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie die abmahnenden Anwälte sie darstellen. Insbesondere in der letzten Zeit haben Gerichte klargestellt, dass auch im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Anschlussinhaber nicht seine Unschuld beweisen muss und nicht für Familienmitglieder haftet, die den gemeinsamen Internetanschluss berechtigt mit nutzen.

Die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung biete ich zu einem günstigen Pauschalpreis an.

Eine kostenlose Ersteinschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten Betroffene telefonisch unter 0221 801 37193 oder unter 0800 365 7324 (Freecall).

Bitte beachten Sie: Kosten entstehen erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung!