Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH für das Filmwerk “Dredd”

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH für das Filmwerk “Dredd”
31.07.2013230 Mal gelesen
Notieren Sie sich die kurze Frist. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Zahlen Sie und unterschreiben Sie nichts. Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Haben Sie eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer wegen des vermeintlich illegalen Downloads des Filmwerkes "Dredd" erhalten? Dann sind Sie nicht der Einzige.



Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt generell den vermeintlich illegalen Download von Musik- und Filmwerken für die verschiedensten Rechteinhaber wie bspw. hier Universum Film GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. und Sony Music Entertainment GmbH ab.

In solchen Abmahnungen verlangt Waldorf Frommer in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz für die diversen Rechteinhaber in Höhe von € 956,00.



In der Regel wird man Ihnen vorwerfen, dass Sie den illegalen Download in einer sog. Internettauschbörse vorgenommen haben und dabei die Rechte der oben genannten Rechteinhaber verletzt haben. Man wird von Ihnen in der Regel Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten in horrender Höhe und die Unterzeichnung einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung fordern.



Es ist daher ganz besonders wichtig, dass Sie sich richtig verhalten.



Leitfaden für das richtige Verhalten im Falle einer Abmahnung:



  1. Notieren Sie die sehr kurze Frist sorgfältig.

  2. Unterzeichnen Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer.

  3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf.

  4. Verwenden Sie nicht eine sog. pseudo-modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet.
  5. Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Handeln Sie auf jeden Fall und bleiben Sie nicht untätig, ansonsten droht ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.



Die sog. Filesharing-Fälle stellen ein Spezialgebiet im Rahmen des Urheberrechts dar. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie nicht irgendeinen Anwalt aufsuchen, sondern sich mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht in Verbindung setzen.



Wir können Ihnen helfen und stehen Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt