Derzeit sind Abmahnungen bzgl. des Titels New Girl (Staffel II) & Sons Of Anarchy (Staffel 4) wegen Filesharing bzw. Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer mit folgendem Inhalt im Umlauf:
Vorwurf: Illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien / Werke über Tauschbörsen oder P2P Netzwerken.
Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
Titel: New Girl (Staffel II) & Sons Of Anarchy (Staffel 4)
Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz.
Sollten Sie Empfänger einer solchen Abmahnung sein, lassen Sie sich bitte nicht zu voreiligen Reaktionen verleiten, an deren Folgen Sie mehrere Jahre gebunden sind. Der geforderte Schadensersatz sollten Sie ohne anwaltliche Überprüfung ebenfalls nicht leisten. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten die streitgegenständliche Datei New Girl (Staffel II) oder Sons Of Anarchy (Staffel 4) heruntergeladen bzw. zum Download angeboten wurde, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist.
Fakten und Zahlen: Kanzlei Waldorf Frommer
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (Fachanwalt für Urheberrecht, LL.M. Medienrecht, LL.M. IT-Recht) kann Ihnen in dieser Angelegenheit sofortige Hilfe anbieten. Wir sind durch jahrelange Erfahrungen mit der Spezialmaterie Abmahnungen Filesharing / Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer bestens vertraut.
Was ist im Falle des Erhalts einer Abmahnung zu tun:
Unter Abmahnhilfe erhalten Sie alle notwendigen Informationen