Waldorf Frommer | Abmahnung und € 956 Forderung erhalten?

Waldorf Frommer | Abmahnung und € 956 Forderung erhalten?
28.07.2013380 Mal gelesen
Lesen Sie hier, wie Sie auf die Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag verschiedener Film- und Musikrechteinhaber reagieren müssen. Wir helfen bundesweit unkompliziert und zu fairen Pauschalpreisen.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Wir zeigen Ihnen, wie man optimal reagiert.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten namhafte Inhaber von Filmrechte nund Musikrechten wie Twentieth Century Fox, Sony, Warner, Constantin, Universum, Tele München u. v. a. bei deren Vorgehen gegen das illegale Verbreiten von Musikalben und Filmen in Internettauschbörsen (Filesharing). Waldorf Frommer fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadensersatz von meist € 956,00 für 1 Film oder 1 Album.

Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht als Betrug abzun und ignorieren!

Betroffene sollten auch niemals die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung abgeben. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar. Durch Modifikation der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen für Sie deutlich mildern.

Zahlen Sie nicht € 100,00 an die Abmahnkanzlei!

Ebenso stellt jede Zahlung an die Abmahnkanzleien, insbesondere eine Zahlung von € 100,00 bis € 200,00, ein Schuldeingeständnis dar, das jede weitere Verteidigung unmöglich macht. 

Wie ist die Rechtlage?

Die Forderungen sind in vielen Fällen ungerechtfertigt. So kann vom Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst für den Download verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2012 - I ZR 74/12 "Morpheus"). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese einsichtsfähig sind und zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenso verhält es sich in Fällen, in denen der Anschlussinhaber verheiratet ist. Auch hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.03.2013,  Az. 11 W 8/13) entschieden, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen (so auch mittlerweile OLG Köln und OLG Hamburg). Aber selbst wenn keine dieser beiden Fälle vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich von uns beraten und schreiben Sie nichts selbst. Die Rechtslage ist kompliziert.

Was tun? Wichtige Handlungstipps bei einer Abmahnung Waldorf Frommer:

  • Fristen einhalten
  • Kein Kontakt zur Abmahnkanzlei
  • Keine Unterlassungserklärung aus dem Internet
  • Nicht zahlen, nicht unterschreiben, sondern Anwalt einschalten.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben tausende Abmahnungen bearbeitet. 


Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.