Diverse Rechteinhaber der Musik-, Film- und Softwareindustrie lassen durch Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch, Daniel Sebastian usw. Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
Gefordert werden in den Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von mehreren hundert oder tausend Euro.
Hier eine einige Beispiele, welche Rechteinhaber durch welche Rechtsanwälte vertreten werden.
Waldorf Frommer = Tele München, SONY Music Entertainment Germany GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH
Sasse & Partner Rechtsanwälte von der Splendid Film GmbH
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte = MIG GmbH
Rechtsanwalt Daniel Sebastian = Daedalic Entertainment GmbH, Robert Diggs
Rechtsanwalt Rainer Munderloh von der RGF Productions Ldt.
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH = Jens Kindervater u. Frank Bülles
Wir raten sich im Falle einer Abmahnung in jedem Fall von einem aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. In keinem Fall einfach unterschreiben und/oder einen gelbetrag überweisen. Eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang!
Eine Beratung/Vertretung durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes lohnt sich in aller Regel.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net