Die Rechtverletzungen werden i.d.R. von externen Unternehmen ermittelt. Zum Beispiel versenden folgende Anwälte für nachstehende Auftraggeber Abmahnungen:
Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH
Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte für die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic (Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend 2)
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Zooland Music GmbH
Zimmermann & Decker Rechtsanwälte für die tonpool Medien GmbH (Xavier Naidoo - Bei Meiner Seele)
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die Embassy of Music GmbH
Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD.
Die jeweilige abmahnende Kanzlei fordert hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.
Diese von der Abmahnkanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind meines Erachtens weit überhöht.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Ein Streitwert von 20.000,- € oder mehr ist die Regel. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei können leicht Kosten von über 3.000,00 € auf den Abgemahnten zukommen! Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.
Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese "kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren. Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.
Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Johnsallee 62
20148 Hamburg
Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
Email: mail@abmahnsoforthilfe.de
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