FileSharing: 1200 wegen Album von Imagine Dragons

FileSharing: 1200 wegen Album von Imagine Dragons
09.07.2013352 Mal gelesen
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum “Night Visions” der Künstlergruppe Imagine Dragons ab.

In dem Schreiben wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen, das Musikalbum "Imagine Dragons Night Visions" ohne Einwilligung der Rechteinhaberin üebr Internettauschbörsen herunter geladen zu haben und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Dabei wird angegeben, dass das widerrechtliche Handeln durch eine Anti-Piracy Firma beweissicher festgestellt wurde.

Was wird gefordert?

In der Abmahnung der Kanzlei Rasch wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1200,00 Euro zu zahlen. Damit seien alle aufgefühtren Ansprüche erledigt. Auch solle der Abgemahnte eine Vergleichsannahmeerklärung abgeben durch die der Betroffene die geltend gemachten Ansprüche anerkennt.

Sollte Ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Grundsätzlich ist es ratsam bei Filesharing-Abmahnungen eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere rechtliche Schritten gegen Sie abzuwenden. Nicht ratsam ist es jedoch eine derartige Vergleichsannahmeerklärung zu unterschrieben, da dann die geforderte Summe nicht mehr angezweifelt werden kann. Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht voreilig abgegeben werden. Regelmäßig ist eine derartige vorformuliert an das Schreiben angehängt. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung ist meist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Daher sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Da diese ein Leben lang wirksam sein kann, ist es nicht empfehlenswert auf eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet zurückzugreifen. Stattdessen sollten Sie sich von einem Anwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich, fragen Sie uns gerne danach.

Auch sollten Sie nicht ohne Vorherige rechtliche Beratung den geforderten Vergleichsbetrag zahlen. Dadurch könnten Sie sich wirksame Verteidigungsstrategien abschneiden. Um fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung der Kanzlei Rasch reagieren zu können sollten Sie daher vorerst einen Anwalt kontaktieren.

Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall zu schildern, um sodann unsere Einschätzung zu erhalten, in der wir Ihnen erläutern, was wir für Sie tun könnten und was wir finanziell für Sie herausschlagen könnten. 

Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Tel.-Nr. 030 96535-855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!