illegaler Down-/Upload - Abmahnung durch Bindhardt & Lenz,Tobias Selig, U+C Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, Jeff Martin, Kornmeier & Partner u.a.

illegaler Down-/Upload - Abmahnung durch Bindhardt & Lenz,Tobias Selig, U+C Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, Jeff Martin, Kornmeier & Partner u.a.
28.06.2013420 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Wird Ihnen vorgeworfen, einen Film, ein Lied oder ein Computerspiel oder andere Software im Internet illegal verbreitet zu haben? Bewahren Sie Ruhe! ! Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT!

Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschreiben Sie eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen meinen kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Täglich erreichen mich Anrufe von Internetanschlussinhabern, die eine Abmahnung erhalten haben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um folgende Kanzleien, die in der Vergangenheit für unterschiedliche Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen haben:

U C Rechtsanwälte für dieFDUDM2 GmbH (wobei die Unterlassungserklärung gegegnüber einen Herrn Axel Konrad als Unterlassungsgläubiger beansprucht wird)

Rechtsanwalt Tobias Selig für dieAEGIS Multimedia Service GmbH (Was Männer anstellen)

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte für die Selfmade Records (Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend 2)

Rechtsanwalt  Jeff Martin für die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG (Ja Toge Hochu)

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte fürEMI Music Germany GmbH & Co. KG

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte Warner Bros. Entertainment GmbH (Der Hobbit: Eine unerwartete Reise).

Dem Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschütztes Material illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert, neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalieren die Abmahnkanzleien die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de