Abmahnung Sasse & Partner – The Last Stand

Abmahnung Sasse & Partner – The Last Stand
28.06.2013357 Mal gelesen
Die Anwälte von Sasse & Partner sprechen Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmwerken über Tauschbörsen aus.

Aktuell liegt mir eine Abmahnung vom 24.06.2013 vor, in der es um die unerlaubte Verbreitung des Films "The Last Stand" geht. In der Abmahnung von Sasse & Partner im Namen der Splendid Film GmbH, wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert.

Ansprüche aus der Abmahnung

Sollte der Film "The Last Stand" nicht durch Sie selbst zum Download bereitgestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden.

Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen werden.

Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung gemindert werden.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinem Fall unterschreiben ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben. Oftmals enthalten diese Erklärungen höhere Zahlungsverpflichtungen als notwendig. Zudem würden Sie mit der Abgabe dieser Erklärung die Schuld anerkennen. Wichtig ist daher stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der in der Abmahnung von Sasse & Partner bemessenen Fristen. Holen Sie deshalb nach Erhalt einer solchen Abmahnung Rat von einem rechtskundigen Anwalt ein.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten.

Kanzlei Wrase
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