Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte iAd. rondomedia GmbH - SHADOWS - HAUS DER 1000 SCHATTEN

Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte iAd. rondomedia GmbH - SHADOWS - HAUS DER 1000 SCHATTEN
28.06.2013309 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte NIMROD - Rechtsanwälte Bockslaff und Scheffen mahnen im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Computerspiele in sog Tauschbörsen ab. akteull geht es um das computerpsiel SHADOWS - HAUS DER 1000 SCHATTEN.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte NIMROD für die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 EUR

Vorsicht ab Unterzeichnung der Unterlassungserklärung: Es drohen kostenpflichtige Folgeabmahnungen!!

Den Abmahnschreiben von der Rechtsanwälte NIMROD (Bockslaff, Scheffen) sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier zugunsten der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Insbesondere sollte regelmäßig darauf geachtet werden, dass keine weiteren Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen) im Auftrag desselben Rechteinhabers, der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, ausgesprochen werden können. Sollten neben dem abgemahnte PC-Spiel SHADOWS - HAUS DER 1000 SCHATTEN noch anderer Spiele oder Teile anderer Spiele geladen worden sein,  kann es unter Umständen sinvoll sein, weitere Abmahnschreiben anderer Rechteinhaber bzw anderer Rechtsanwälte durch sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verhindern. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 850,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sollte die Abmahnung gegen Sie ganz oder teilweise unberechtigt sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich nicht nur gegen die Abmahnung zu verteidigen, sondern aktiv den "Angriff" über zu gehen mit Hilfe einer sog. negative Feststellungsklage. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Beachtet werden sollte auch, dass der Bundestag gestern das GESETZ GEGEN UNSERIÖSE GESCHÄFTSPRAKTIKEN verabschiedet hat, welches u.a. die Decklung der erstattungfähigen Rechtsanwaltskosten auf einen Betrag in Höhe von 155,30 EUR vorsieht - wenn dies nicht im Einzelfall "unbillig" ist. 

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei NIMROD (Bockslaff, Scheffen) im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertiebs GmbH aufgrund des angeblichen Uploads des PC-Spiels SHADOWS - HAUS DER 1000 SCHATTEN betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne. Der telefonische Erstkontakt ist bei uns immer kostenfrei.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de