Abmahnung: EMI Music Germany GmbH & Co. KG / Kornmeier und Partne

Abmahnung: EMI Music Germany GmbH & Co. KG / Kornmeier und Partne
20.06.2013316 Mal gelesen
Filesharing: Download eines Musikstückes von David Guetta führt zu Abmahnung. Zum wiederholten Mal treten die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner mit einer Filesharing-Abmahnung in Erscheinung.

Sie vertreten in der Abmahnung die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf, dass unser Mandant via Internettauschbörsen (Filesharing) das Musikstück "She Wolf (Falling to Pieces) feat. Sia" von David Guetta zum Download angeboten hat. Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner fordern in der Abmahnung, dass

  • eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird
  •  eine Pauschalzahlung in Höhe von 450 € geleistet wird

Das in der Abmahnung besagte Musikstück war Bestandteil eines sogenannten "Chartcontainers"  - ein Datenpaket von verschiedenen Musikstücken von verschiedenen Künstlern. Der Download einer solchen Datei kann mehrere Abmahnungen nach sich ziehen, da mehrere Rechteinhaber betroffen sind.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Der erste Schritt sollte immer zu einem Fachanwalt führen, der die Abmahnung überprüft. Es ist nämlich keineswegs empfehlenswert, Unterlassungserklärungen aus Abmahnungen vorschnell zu unterzeichnen. Der Empfänger einer Abmahnung erklärt sich nämlich so zur Übernahme der Kosten bereit. Eine Prüfung der Unterlassungserklärung ist dringend geboten, diese kann nämlich oft modifiziert werden. Häufig können Abmahnungsforderungen sogar abgemildert werden, wenn ein entsprechender Fachanwalt die Abmahnung unter die Lupe nimmt.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

 Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen