Derzeit versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Namen und Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung des Film "Rubinrot" über sog. Filesharingtauschbörsen wie bittorrent.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eine Betrages in Höhe 956,00 Euro (450 € Schadenersatz 506 € Rechtsanwaltskosten).
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben müssen Sie doppelt aufpassen. Es könnte nicht die einzige Abmahnung sein, die sie erhalten!
Parallel mahnt derzeit nämlich auch die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich die illegale Verbreitung des Soundtracks dieses Filmes ab.
Mit dem Herunterladen einer einzigen Kanzlei können Sie dann gleich Opfer von zwei Abmahnung sein.
Wir raten Ihnen daher!
Nicht voreilig Unterschreiben! Nicht zahlen!
Als auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwälte können wir Ihnen helfen Geld zu sparen und eine für Sie passende Strategie zu finden.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt! Wenn zum Beispiel der Ehepartner oder Kinder die Datei herunter geladen haben, kommen Sie unter Umständen aus der Haftung raus! Aber selbst, wenn der Vorwurf zutreffen sein sollte, bestehen gute Möglichkeiten den Zahlbetrag deutlich zu reduzieren.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
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Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net