Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer – Der kleine Hobbit

Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer – Der kleine Hobbit
08.06.2013466 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen illegalen Filessahrings im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Betroffen ist der Film "Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise".

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise" ab. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben. Waldorf Frommer fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€.

Dies sollten Sie beachten, wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Was ist eine Abmahnung? Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung durch den Rechteinhaber ein bestimmtes Verhalten einzustellen. Sie ist damit ein Mittel der Prozeßvermeidung. Den Kern der Abmahnung bildet dabei die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung; also dem Versprechen, das abgemahnte Werk künftig nicht weiter im Internet zu verbreiten. Die Unterlassungserklärung ist wichtig und muss in jedem Fall abgegeben werden, auch wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen haben, um ein Vorgehen der Kanzlei Waldorf Frommer im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern. Keinesfalls dürfen Sie jedoch die Unterlassungserklärung abgeben, welche beigefügt ist, da diese zu weit gefasst ist und für Sie negative Klauseln enthält. Stattdessen sollten Sie sich von einem Anwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich, fragen Sie uns gerne danach.

Zahlen Sie zunächst nichts!

Waldorf Frommer verlangte regelmäßig für den Download des Spielfilms "Der kleine Hobbit - eine unerwartete Reise" Schadensersatz in Höhe von 450€ und Anwaltskosten in Höhe von 506€. Dabei geht Waldorf Frommer von einem Streitwert von 10.000€ aus. Lassen Sie sich nicht irritieren; der Streitwert ist hier nicht das was von ihnen gefordert werden könnte, sondern ein Wert, anhand dessen Waldorf Frommer die Rechtsanwaltsgebühren ermittelt. Aber nicht nur der Streitwert sondern auch der Schadensersatz ist von der Höhe her fraglich. Sie sollten deshalb auf keinen Fall ohne weitere Rücksprache mit einem Anwalt eine Zahlung vornehmen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren und in manchen Fällen lässt sich eine Zahlung sogar gänzlich verweigern.

Insbesondere in Fällen, bei denen der Download durch Dritte verursacht worden ist, besteht die Möglichkeit sich effektiv zu verteidigen. In einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen haben Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch Dritte deutlich gestärkt. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten worden. Dazu gehört unter anderem die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich allerdings einen näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit kostenloser Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

Sind auch Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen, dann laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein. Rufen Sie uns unverbindlich unter der Tel.-Nr. 030 96535-855 an, schildern Sie uns Ihren Sachverhalt und wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam, welches Vorgehen in Ihrem Fall das beste wäre. Wir arbeiten dabei ausschließlich zu fairen Pauschaltarifen, damit Sie auch voll und ganz bilde darüber sind welche Kosten auf Sie zukommen. Eine Erstberatung ist bei uns in jedem Fall kostenlos!

Mehr Informationen zum Thema Abmahnung und zur Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie auf unserer Website Abmahnhelfer.de.


Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!

Werdermann | von Rüden

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