Abmahnung Waldorf Frommer für KILLING THEM SOFTLY iAd. Universum Film GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer für KILLING THEM SOFTLY iAd. Universum Film GmbH
30.05.2013312 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke in sog. Tauschbörsen ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Filmwerk KILLING THEM SOFTLY.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer den jeweils betroffenen Anschlussinhaber auf, für den unerlaubten Upload des Filmwerkes KLLING THEM SOFTLY eine strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Universum Film GmbH abzugeben und eine pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956 EUR zu bezahlen. 

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Betroffene sollten trotz der regelmäßig extrem kurz gesteckten Fristen keinesfalls die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer  vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Durch einige Modifikationen in der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung deutlich abmildern. Besonder sollte darauf geachtet werden, dass weitere Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen oder Mehrfachabmahnungen) im Namen der Universum Film GmbH für andere Filmwerke als "KILLING THEM SOFTLY" nicht erfolgen können. Weiter sollte die Unterlassungserklärung so formuliert werden, dass diese kein Schuldanerkenntnis darstellt, damit eine Verteidigung gegen den pauschalen Vergleichsbetrag überhaupt noch möglich ist.

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR bezahlen!

Ebenfalls sollte der geforderte Betrag in Höhe von 956,00 EUR nicht ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH für das Filmwerk KILLING THEM SOFTLY  betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und blind die geforderten 956,00 EUR bezahlen.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 



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