Abmahnung Schulenberg & Schenk jetzt im Auftrag der PLANET MEDIA HOME ENTERTAINMENT GmbH

Abmahnung Schulenberg & Schenk jetzt im Auftrag der PLANET MEDIA HOME ENTERTAINMENT GmbH
29.05.2013268 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk erfreuen sich eines neuen Rechteinhabers, in dessen Auftrag Abmahnungen aufgrund der unerlaubten Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ausgesprochen werden. Im Auftrag von der PLANET MEDIA HOME ENTERTAINMENT GmbH werden Betroffene beschuldigt, das Filmwerk THE COLLECTION - THE COLLECTOR 2 in einem P2P-Netzwer, einer sog. Tauschbörse Dritten zum Download angeboten zu haben. Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk fordern für die Planet Media Home Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.298,00 EUR.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Betroffene sollten trotz der regelmäßig extrem kurz gesteckten Fristen keinesfalls die von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk  vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Durch einige Modifikationen in der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung deutlich abmildern. Besonder sollte darauf geachtet werden, dass weitere Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen oder Mehrfachabmahnungen) im Namen der Planet Media Home Entertainment GmbH für andere Filmwerke als "The Collection - The Collector 2" nicht erfolgen können. Weiter sollte die Unterlassungserklärung so formuliert werden, dass diese kein Schuldanerkenntnis darstellt, damit eine Verteidigung gegen den pauschalen Vergleichsbetrag überhaupt noch möglich ist.

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298,00 EUR bezahlen!

Ebenfalls sollte der geforderte Betrag in Höhe von 1.298,00 EUR nicht ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk im Auftrag der Planet Media Home Entertainment GmbH für das Filmwerk THE COLLECTION - THE COLLECTOR 2" betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und blind die geforderten 1.298,00 EUR bezahlen.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 



Sievers & Collegen
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