Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung durch WALDORF FROMMER, Schulenberg & Schenk, Rasch Rechtsanwälte, Sasse & Partner, U+C Rechtsanwälte u.a.

Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung durch WALDORF FROMMER,  Schulenberg & Schenk, Rasch Rechtsanwälte, Sasse & Partner, U+C Rechtsanwälte u.a.
22.05.2013447 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, wird i.d. R. eine Abmahnung verschickt. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT!

Diese urheberrechtlichen Abmahnungen werden von unterschiedlichen Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag verschiedener Rechteinhaber versendet. Zum Beispiel verschicken folgende Kanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen:

WALDORF FROMMER  Rechtsanwälte für Sony Music Entertainment Germany GmbH ("Magnolia (Deluxe Edition) - Chakuza" (Album) ) oder  Warner Bros. Entertainment GmbH ("Die Qual der Wahl" (Film))

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für MIG Film GmbH (Farscape - The Peacekeeper Wars)

U C Rechtsanwälte (Urmann Collegen) für FDUDM2 GmbH (Angeline) Besonderheit: Die Unterlassungserklärung soll gegenüber Herrn  Axel Konrad abgegeben werden. 

Sasse & Partner Rechtsanwälte für WVG Medien GmbH (div. Folgen der TV-Serie The Walking Dead)

Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH (Born To Die - Lana del Rey)

Die jeweilige Abmahnung beinhaltet  den Vorwurf einer Rechtsverletzung an urheberrechtlich geschützten Werken der unterschiedlichen Auftraggeber.   

Die jeweilige Kanzlei fordern hierbei die Abgabe einer in der Regel beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz zwischen 340,- € und bis zu mehreren tausend Euro.

Die von den Abmahnkanzleien vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind meines Erachtens weit überhöht.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de