Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, die den Film "Dredd" zum Gegenstand hat.
Die innerhalb der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz (450,00 Euro) und Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro).
Handeln Sie nicht vorschnell.
Die Ansprüche können in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich.
Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.
Lassen Sie die Abmahnung professionell überprüfen, um sich so erfolgreich dagegen zur Wehr setzen zu können.
Gerade im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig.
Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Fristen. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung würden Sie die Schuld anerkennen.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer vertreten. Kontaktieren Sie uns gerne.
Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentranzparenz zu bieten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kazlei Wrase
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