Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox: „The Americans (Staffel 1)“

Abmahnung Filesharing
07.05.2013383 Mal gelesen
Erneut sind Gegenstand aktueller Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Episoden einer US-Serie.

Täglich erleben viele Internetnutzer eine böse Überraschung, wenn sie auf einmal und unerwartet ein Schreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Händen halten. Diese nehmen nämlich Anschlussinhaber im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch.

Hintergrund dieser Maßnahmen sind behauptete Urheberrechtsverletzungen, die der Abgemahnte dadurch begangen haben soll, dass er ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Online-Tauschbörsen in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (p2p) zur Verfügung gestellt haben soll. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH trägt dabei die Rechte an dem betreffenden Werk und ist somit die durch den behaupteten Verstoß Geschädigte.

Gegenstand jüngster Abmahnungen sind diverse Folgen der 1. Staffel der aktuellen US-Serie

"The Americans"

des Serienerfinders Joe Weisberg.

Laut den Schreiben soll eine oder mehrere Folgen über den Internetanschluss des Abgemahnten ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Zu beachten dabei ist, dass gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen der Verbreitungstatbestand auch schon beim vermeintlich bloßen Downloaden eines Werkes erfüllt ist, da bereits heruntergeladene Inhalte automatisch und gleichzeitig wiederum anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Neben Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz stünden der Auftraggeberin auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte jedenfalls gemäß § 97a UrhG verpflichtet sei, zu.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit:

- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Ersatz entstandenen Schadens

- die Zahlung von Rechtsanwaltskosten

Dabei wird dem Abgemahnten eine knappe Frist zur Erfüllung gesetzt, eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit dem Schreiben bereitgestellt und ein Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet. Die Höhe des Vergleichbetrages richtet sich nach der konkreten Anzahl der in den Schreiben aufgeführten Folgen.

Welches Verhalten ist in solch einem Fall angeraten?

Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin