Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.
Mehrfachabmahnungen
Achtung: Mehrfachabmahnungen drohen! Auf den unberechtigten Download der German Top 100 Single Charts können diverse Abmahnungen folgen, denn dabei können die Rechte verschiedener Rechteinhaber betroffen sein. Im Einzelfall ist zu besprechen, ob die Abgabe sogenannter vorbeugender Unterlassungserklärungen in Erwägung zu ziehen ist.
Was ist zu tun?
Unsere Empfehlung ist:
- Unterzeichnen Sie keinesfalls den in der Anlage enthaltenen Vergleich.
- Suchen Sie in der in der Abmahnung genannten Frist Rat bei Anwälten, die sich besonders gut auskennen.
- Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht haben besondere praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Urheberrecht.
- Gerne können Sie sich an die Rechts- und Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht Wienen wenden:
Tel.: 030 - 398 80.
Zunächst ist zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren Abgemahnte, denen illegales Filesharing zur Last gelegt wird. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de