Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Order Online USA, Inc. vom 18.03.2013 vor. Abgemahnt wird die nicht umgesetzte Button Lösung. Es besteht der Verdacht, dass die Abmahnung rechtmissbräuchlich erfolgte.
Die vorgelegte Datensicherung ist veraltet.
Die Fristsetzung von 4 Tagen ist zumindest sportlich.
Neben Aufwendungsersatz wird auch noch mit einem pauschalen Schadensersatz gedroht
Die Unterlassungserklärung ist zu weitreichend.
Es besteht daher der Verdacht, dass die Abmahnung gemäß § 8 Abs. 4 UWG als rechtmissbräuchlich eingestuft werden könnte.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Euskirchen
www.ra-euskirchen.de