Weitere aktuelle Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Komning und JBB im März 2013

Abmahnung Filesharing
20.03.2013467 Mal gelesen
Im Rahmen verschiedener Mandate wurden uns erneut Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH vorgelegt. Die Abmahnungen werden entweder durch die Rechtsanwälte JBB oder durch die Komning Rechtsanwälte ausgesprochen.

Vorgeworfen wird den Adressaten das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH in ihren Gaststätten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

 

Von Abgemahnten wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1200,00 € bis 2000, 00 € gefordert, soweit eine erste Teilzahlungsrate bis zu einem bestimmten Datum eingeht. Andernfalls behält sich Sky die Geltendmachung höherer Ansprüche vor.

 

Ferner wird die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung gefordert.

 

Nicht selten kommt es jedoch in diesem Zusammenhang vor, dass unsere Mandanten beteuern, das Programm des Fernsehsenders Sky definitiv nicht gezeigt zu haben. So wird durch die Mandanten auch regelmäßig angegeben, dass die in den Abmahnungen genannten Feststellungen hinsichtlich der Größe des Gastraumes sowie die Anzahl der Gäste zu den streitgegenständlichen Zeiträumen erheblich von den eigenen Wahrnehmungen abweichen.

 

So war es auch in einem Fall eines Gastwirtes, der uns Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankenthal vorgelegt hat. Der Beschluss wurde durch Sky gegen unsere Mandantschaft erwirkt und war mit den bekannten Glaubhaftmachungsmitteln, wie beispielsweise einer eidesstattlichen Versicherung des vermeintlich beauftragten Kontrolleurs, der den Verstoß festgestellt haben will, versehen. Unsere Mandantschaft hat jedoch beteuert, dass Sie kein Sky gezeigt hat. Dies konnte auch durch Zeugen bestätigt werden. Am 19.03.2013 fand vor dem Landgericht Frankenthal die mündliche Verhandlung statt, die aufgrund des durch uns eingelegten Widerspruchs anberaumt wurde.

 

Erstaunlicherweise erschien der Kontrolleur in der Verhandlung nicht. Das Gericht schloss daraufhin sofort die Verhandlung und beschloss, dass eine Entscheidung am Schluss der Sitzung ergeht. Kurzum und übersetzt ist Sky in dieser Sache beweisfällig geblieben. Die Entscheidung liegt zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Artikels jedoch noch nicht vor. Wir werden darüber noch berichten, gehen jedoch davon aus, dass der Antrag von Sky selbstverständlich zurückgewiesen wird. Solche Vorgänge sind erstaunlich und lassen an den Kontrollergebnissen durchaus berechtigte Zweifel, wie wir finden, wenngleich häufig durch die Gegenseite anderes behauptet wird. (Weitere Urteile Sky siehe hier)

 

Da die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Falle der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach unserer Erfahrung konsequent Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen stellt, sollte grundsätzlich erwogen werden, eine entsprechende (aber abgeänderte!) strafbewehrte Unterlassungserklärung, nach erfolgter Überprüfung des Sachverhaltes, abzugeben.

 

Je nach Sachverhaltsgestaltung stehen mehrere Wege des Vorgehens zur Verfügung:

 

Soweit beispielsweise nachweislich kein Sky gezeigt wurde, sollte erwogen werden, die geltend gemachten Ansprüche konsequent zurückzuweisen. Je nach Einzelfallgestaltung sollte jedoch mit dem beratenden Anwalt unbedingt darüber gesprochen werden, ob eine modifizierte, d.h. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies alles ist jedoch eine Frage des Einzelfalles. Entscheidend ist, wie so oft, die Beweislage, da die Gerichte nach unserer Erfahrungen tendenziell dazu tendieren, den Ausführungen der Sky-Kontrolleure zu folgen, wenngleich wir bereits gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten an verschiedenen Gerichten in Deutschland gewinnen konnten.

 

Es ist daher enorm wichtig mit dem beratenden Rechtsanwalt die Beweissituation genau zu besprechen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so können wir Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte.

 

Bitte unterzeichnen Sie auf gar keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht, da durchaus Fälle bekannt sind, in denen einstweilige Verfügungen mit Erfolg erlassen worden sind, die uns vorgelegt wurden.

 

Soweit der Verstoß zutrifft, sollten Sie dies Ihrem Anwalt unbedingt ehrlich sagen. In diesem Fall sollte definitiv erwogen werden, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch werden Sie sodann nicht um eine Kostenerstattung herumkommen. Sollten Ihnen Kollegen in diesen Fällen raten, sich auf ein Verfahren einzulassen, werden Sie bitte hellhörig und holen sich eine zweite Meinung ein. Aufgrund der oben geschilderten Tendenz der Gerichte und des enormen Kostenrisikos kann es an dieser Stelle tatsächlich besser sein, sich den Ansprüchen, vielleicht unter Anstreben einer kleinen Kostenreduzierung, zu beugen. Alles andere kann leider sehr teuer werden, so dass die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise genau und unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Rechtsanwaltes abgewogen werden sollte.

 

Sollten Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage, Mahnbescheid oder bereits einen Vollstreckungsbescheid der Firma Sky erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

 

Wir haben bereits zahlreiche Abgemahnte gegenüber der Firma Sky vertreten.

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer neu gestalteten Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

Wir vertreten bundesweit