Abmahnung der Kanzlei Reble & Klose für die JAGO AG

Abmahnung Filesharing
13.02.2013437 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Reble & Klose aus Mannheim vor, welche für die JAGO AG wettbewerbsrechtliche Verstöße abmahnt.

 Vom Adressaten wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, gleichzeitig die Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten aus einem Streitwert von 25.000,-Euro in Höhe von 911,80,- Euro.

Vorliegend handelte es sich lediglich um einen einzigen wettbewerbsrechtlichen Vorwurf, der von einigen Landgerichten nicht einmal für unlauter gehalten wird (Werbung mit durchgestrichenem Preis - hier kommt es darauf an, ob man die Möglichkeit einer Irreführung eines durchschnittlich intelligenten Verbrauchers erkennen möchte). Der angesetzte Streitwert dürfte daher nach unserem Dafürhalten auch unter Beachtung der Rechtsprechung des OLG Hamm, welches allerdings für durchaus hohe Streitwerte im Wettbewerbsrecht bekannt ist, übersetzt sein.

Grundsätzlich ist, wenngleich dies bei den meisten in Anspruch Genommenen zunähst weniger im Fokus steht, vor allem darauf zu achten, dass im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung keinesfalls mehr versprochen wird, als unbedingt erforderlich. Weiter sollte ein Anerkenntnis ausgeschlossen werden, das ansonsten durch die Abgabe einer solchen Erklärung unterstellt werden kann. Vor einem Unterlassungsversprechen steht immer die Prüfung nach dem Bestehen eines Anspruches.

Sofern Sie Fragen zum Thema "wettbewerbsrechtliche Abmahnung" haben, können Sie uns gerne kontaktieren, unter Tel: 0251 / 20 86 80 - 30, eMail: info@ra-kreuztor.de oder uns unter unserem Onlineauftritt www.ra-kreuztor.de finden.