Abmahnung, Negele, Zimmel, Greuter, Beller für Filmwerke im Namen der INO Handels & Vertriebs GmbH

Abmahnung, Negele, Zimmel, Greuter, Beller für Filmwerke im Namen der INO Handels & Vertriebs GmbH
11.02.2013301 Mal gelesen
Abmahung wegen des illegalen Downloads von Filmwerken in sog. Internettauschbörsen erhalten? Keine Panik wir können helfen Unterschreiben und zahlen Sie nichts. Holen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht. Wir können helfen.

Abmahnung, Negele, Zimmel, Greuter, Beller für Filmwerke im Namen der INO Handels & Vertriebs GmbH



Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Keine Panik.



Der vermeintlich illegale Download eines Filmwerks der INO Handels & Vertriebs GmbH kann durchaus teuer werden.Wenn nämlich der Download in einer der sogenannten Internettauschbörsen stattfindet und man sich einen solchen Film heruntergeladen hat, hat man ihn nicht nur heruntergeladen, sondern automatisch weltweit öffentlich zugänglich zum Tausch angeboten. Viele von Ihnen werden dies gar nicht wissen. Dennoch schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!



Die Abmahnkanzleien Negele, Zimmel, Greuter, Beller verfolgt einen solchen illegalen Down-/Upload in den gängigen Internettauschbörsen wie bittorrent, edonkey oder emole in der Regel mit Schadenersatzansprüchen, Rechtsanwaltskosten und der Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung für die Filmproduktionsfirma.



Die Schadenersatz- und Rechtsanwaltskosten zusammen machen oftmals Beträge von über € 800,00 bis zu € 1.200,00 und mehr aus. Die beigefügte Unterlassungserklärung stellt ein Anerkenntnis dar.



Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung. Laden Sie aber auch aus dem Internet keine pseudo modifizierte Unterlassungserklärung herunter. Eine solche Unterlassungserklärung will sorgfältig formuliert sein, da Sie sich ansonsten in ganz erhebliche Gefahr bringen, dass Sie die nächsten 30 Jahre bei nochmaliger richtiger oder falscher Ermittlung Ihrer IP-Adresse einer Abmahnung im Wert von bis zu € 5.000,00 ausgesetzt sehen!



Es ist also ratsam, in jedem Fall keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufzunehmen. Besser ist es, die in der Regel sehr kurz gesetzte Frist sorgfältig zu notieren und den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einzuholen.



Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de. Wir können Ihnen helfen.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt