Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Download von Shades of Grey

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Download von Shades of Grey
10.02.2013817 Mal gelesen
Shades of Grey - Bestseller aus den USA und als Softporno verschrien - ist Gegenstand aktueller Abmahnungen

Waldorf Frommer aus München mahnt im Zusammenhang mit so genannten Peer-to-Peer Tauschbörsen stehende Urheberrechtsverletzungen an dem Hörbuch zu dem Roman Shades of Grey ab (Stand: 10.2.2013). Dabei handelt es sich um die erschienenen Folgen:

  • Shades of Grey 1: Geheimes Verlangen
  • Shades of Grey 2: Gefährliche Liebe
  • Shades of Grey 3: Befreite Lust


Dabei verlangt Waldorf Frommer von den Betroffenen regelmäßig die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages abhängig davon, wie viele Teile heruntergeladen worden sind (806 € oder 1006 €). Zudem wird von den Betroffenen verlangt, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unser Rat: Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe!

Vor allem wenn Sie zum ersten Mal mit einer Abmahnung konfrontiert sind, wirkt eine solche häufig einschüchternd. Lassen Sie sich nicht verunsichern und prüfen Sie genau, was von ihnen genau verlangt wird. Insbesondere die großen Zahlen können oft abschreckend wirken, vor allem, wenn von einem Streitwert von 10.000 € die Rede ist. Was der Streitwert eigentlich ist, Warum er so hoch ist und was Sie am Ende tatsächlich zahlen müssten, erläutern wir näher in folgendem Artikel:
http://www.abmahnhelfer.de/warum-ist-der-streitwert-so-hoch

Zahlen Sie zunächst einmal nichts!

Längst nicht jede Abmahnung wird berechtigt ausgesprochen. Oft lassen sich die Forderungen reduzieren oder sogar gänzlich beseitigen, vor allem wenn Sie den Download selber nicht getätigt haben. Lassen Sie sich aber in jedem Fall von einem Anwalt fachkundig beraten - gerne auch durch uns, ein Erstgespräch ist immer kostenlos (Tel.: 030 200590770). Fallen Sie bitte nicht auf den zwar gut gemeinten, aber oft nicht bis zu Ende gedachten Rat aus dem Internet herein, einfach 100 € zu überweisen und die Sache dann zu vergessen. So einfach ist die Angelegenheit nämlich leider nicht, wie wir Ihnen hier erläutern:
http://www.abmahnhelfer.de/gibt-es-eine-100-eur-deckelung-der-kosten

Sie haben freie Anwaltswahl, nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil!

Filesharing Fälle können oft knifflig sein und Kollegen, die auf diesem Feld wenig Erfahrung haben oftmals in Verlegenheit bringen. Nutzen Sie die Möglichkeit sich über das Internet einen Spezialisten zu suchen. Nutzen Sie hierfür auch unser Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung. Sie schildern uns am Telefon Ihren Fall, wir erarbeiten zusammen einen Lösungsvorschlag und sagen dann welche Kosten entstehen würden, wenn Sie sich entschließen dies mit uns zusammen zu machen. Wir arbeiten dabei ausschließlich zu fairen Pauschalhonorar, damit sie volle Kosten Transparenz haben. Wenn Sie mehr zu dem Thema Pauschalhonorare wissen möchten, empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel:
http://www.abmahnhelfer.de/wird-der-anwalt-nicht-teurer-als-die-abmahnung

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören! Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 96525-855

Ihr Abmahnhelfer.de Team!