Der Softwarehersteller vertreibt das Synthesizer-Plugin namens Nexus 2, welches eine Soundqualität liefert, die selbst von der High-End-Hardware nicht übertroffen wird. Diese Software kostet mit allen Modulen über EUR 2.000,00 und erfreut sich daher großer Beliebtheit bei Filesharern. Aus diesem Grund lässt die reFX Audio Software Inc. momentan das illegale Verbreiten ihres Produktes in Internettauschbörsen durch Abmahnungen verfolgen.
Die Kanzlei Wesaveyourcopyrights forderz einen pauschalen Schadensersatz von EUR 3.000,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Was ist zu tun?
- Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust. Die hierbei meist gemachten Fehler lassen sich nicht mehr korrigieren.
- Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für Urheberrecht und können prüfen, ob die Abmahnung und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
- Wir erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis und argumentieren in Ihrem speziellen Fall, warum der Anschlussinhaber eventuell weder als Täter noch als Störer haftet
Bei einer Abmahnung wegen Filesharings ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
- Hochspezialisiert
- Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
- Bundesweite Hilfe
- Faire Pauschalpreise
Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de