Abmahnung Filesharing aktuell: Abmahnung Sasse & Partner „The Walking Dead“ / Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe „Culcha Candela – Von Allein“

Abmahnung Filesharing
19.01.20131581 Mal gelesen
Auch im Jahr 2013 setzten die „Abmahnkanzleien“ ihre Tätigkeit fort und versenden Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing von diversen Werken. So ist die Kanzlei Sasse & Partner für die WVG Medien GmbH und Bindhardt Fiedler Zerbe für Culcha Candela tätig. Worauf sollten Betroffene achten?

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner für die WVG Medien betreffen den Vorwurf eine Folge des US-Erfolgsserie "The Walking Dead Staffel 3" illegal über den eigenen Internetanschluss Dritten zum Download angeboten zu haben und durch die Verbreitung eine Urheberrechtsverletzung gegenüber der Rechteinhaber WVG Medien GmbH begangen zu haben. Aus diesem Grund wird von den Empfängern der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und weiter angeboten, alle Forderungen gegen Zahlung von 800,-- € abzugelten.

Das Problem: Die Kanzlei Sasse & Partner spricht Abmahnungen wegen einzelner Folgen von "The Walking Dead" aus. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass der Betroffene weitere Abmahnungen wegen einer anderen Folge von "The Walking Dead" erhält. Es ist daher ratsam nicht nur die Berechtigung der erhaltenen Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, sondern auch der Gefahr von weiteren Abmahnungen zu begegnen.

Auch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe setzt Ihre Tätigkeit für die Künstler von Culcha Candela, die Herren: Hanno Graf, Omar David Römer Dupue, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek fort und spricht Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing des Songs "Culcha Candela - Von Allein" aus. Auch in den Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe wg. einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und weiter angeboten, alle Forderungen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von 400,-- € abzugelten.

Das Problem: Die Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe steht häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers wie den German Top 100 Single Charts oder eines anderen Samplers. In diesem Fall sind in aller Regel weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber zu erwarten. Schnell können Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen. Auch in dieser Konstellation sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Neben der Berechtigung der erhaltenen Abmahnung, sollten dringend vorbeugende Tätigkeiten zur Abwehr von Folgeabmahnungen erwogen werden.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung aus der Bearbeitung von tausenden Abmahnungen wegen Filesharing in der bundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". 

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen, Verteidigungsansätze und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an mailto:info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.