Abmahnung Rainer Munderloh | Erfolgreiche Abwehr durch Anwalt

Abmahnung Rainer Munderloh |  Erfolgreiche Abwehr durch Anwalt
08.01.2013505 Mal gelesen
Rechtsanwalt Rainer Munderloh verschickt erneut massenweise Abmahnungen im Auftrag der RGF Productions Ltd. Was kann man dagegen tun?

Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen aus dem neuen Jahr 2013 vor. Rainer Munderloh fordert von den abgemahnten Anschlussinhabern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadensersatz von EUR 780,00.

Diese sogenannte Abmahnung ist weder Abzocke noch Betrug im rechtlichen Sinne. Daher muss man richtig reagieren. Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise.

Hier finden Sie sofortige Hilfe.

Müssen Sie auf die Abmahnung reagieren?

Unbedingt. Selbst wenn die Abmahnung ungerechtfertigt erscheint, muss man reagieren. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen kann immer eine Störerhaftung gegeben sein. Erfolgt keine Reaktion, darf die Abmahnkanzlei davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber als Täter oder Störer haftet und kann ohne weitere Vorwarnung gerichtliche Schritte einleiten, was unnötig hohe Kosten verursacht.

Nach der ersten Abmahnung empfiehlt es sich zu klären, ob die Abmahnung berechtigt ist, wie es zu einer Rechteverletzung kam, ob Gefahren für weitere Abmahnungen bestehen und ob man weitere Abmahnungen bereits im Vorfeld verhindern kann. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen alles Fragen beantworten und Ihnen helfen. Der Hausanwalt ist mit derartigen Angelegenheiten meist nicht befasst. Bitte lesen Sie auch unseren Beitrag "Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnung"

 

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
  • Wir erstellen eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis für Sie und argumentieren in Ihrem speziellen Fall, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er alles getan hat, um eine Urheberrechtsverletzung zu verhindern, z. B. durch Einhaltung von zumutbaren Prüfungs- und Überwachungspflichten. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Absicherung des WLANs oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern wie Kindern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.abmahnungs-abwehr.de