Achtung: Filesharing-Abmahnanwälte verschicken massenweise Mahnbescheide

Abmahnung Filesharing
19.12.2012367 Mal gelesen
Derzeit werden wieder massenhaft Mahnbescheide von unterschiedlichen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer verschickt. Damit soll vermieden werden, dass im Rahmen einer Abmahnung geltend gemachte Ansprüche verjähren. Wer einen derartigen Mahnbescheid erhalten hat, sollte keinesfalls untätig bleiben.

Besonders gefährdet: Vor 3 Jahren abgemahnte Filesharer

Besonders aufpassen sollte, wer vor drei Jahren wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über Tauschbörsen abgemahnt worden ist und weder die Abmahnkosten erstattet, noch Schadensersatz vollständig geleistet hat. Hier müssen Sie damit rechnen, dass Sie bis zum 31.12.2012 einen Mahnbescheid erhalten. Denn Schadensersatzforderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Hierauf wird es der Gläubiger nicht ankommen lassen, weil Sie dann auch bei einer bestehenden Forderung die Einrede der Verjährung erheben können.

 

Gerichtlicher Mahnbescheid muss ernstgenommen werden

Ein gerichtlicher Mahnbescheid muss - im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Mahnung - immer ernstgenommen werden. Das gilt gerade auch dann, wenn der Mahnbescheid zu Unrecht ergangen ist.

 

Denn das Gericht prüft hier nicht von sich aus, ob eine fällige Forderung besteht. Von daher muss rechtzeitig ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden. Ansonsten kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem kann er die Vollstreckung gewöhnlich auch dann betreiben, wenn etwa kein Anspruch auf die geltend gemachten Forderungen besteht.

 

Rechtsanwalt aufsuchen

Aus diesem Grunde sollten Sie sich nach Erhalt eines Mahnbescheides am besten sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der dann die notwendigen rechtlichen Schritte einleitet.

 

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