Die beauftragten AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte rügen im Rahmen einer wettbewerbs- und markenrechtlichen Abmahnung Verstöße gegen das MarkenG und das UWG.
Der seitens des Abmahnerserhobene Vorwurf besteht darin, dass Kennzeichenrechte nach §§ 4, 14 MarkenG verletzt worden sein sollen und zudem gegen das UWG (§§ 3, 4 Ziff. 9a; 3, 5 Abs. 2 UWG) verstoßen worden sein soll.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die vorformuliert eine Vertragsstrafe von 7.500,00 EUR unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht, sowie Auskunft über den Umfang der inkriminierten Handlung wird im Rahmen der Abmahnung zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR gefordert.
Abgemahnt durch den FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V. ?
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