Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Universal Film GmbH wegen des illegalen Downloads des Filmwerkes “Machine Gun Preacher”

Abmahnung Filesharing
05.12.2012 420 Mal gelesen
Haben Sie von der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen des illegalen Downloads des Filmwerks “Machine Gun Preacher” im Auftrag des Rechteinhabers, der Universal Film GmbH erhalten?

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verlangt in der Regel im Auftrag ihrer Mandantschaft das Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in einer Gesamthöhe von € 956,00.

Hier gilt es dringend einige Regeln zu beachten.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf, da Sie es auf der anderen Seite mit ausgesprochenen Profis zu tun haben und in der Regel nicht die Rechtssprechung und die dementsprechenden Argumente als sog. Rechtslaie kennen werden.

Unterschreiben Sie aber auch nicht eine Ihnen überlassene Unterlassungserklärung in der Ihnen vorliegenden Form. Laden Sie nicht aus dem Internet eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung herunter, sondern gehen Sie folgendermaßen vor:

Notieren Sie sich die ausgesprochen kurze Frist sorgfältig.

  1. Bleiben Sie nicht untätig und suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.
  2. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung und nehmen Sie keinerlei Zahlungen vor.
  3. Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie vor allem nicht untätig.

Wir kennen die Rechtssprechung und haben jeden Tag mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zu tun.

Sollten Sie untätig bleiben, droht Ihnen ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren mit ganz erheblichen Prozesskosten, die auf Sie zukommen würden.

Sie würden einen solchen Prozess gegen die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer in jedem Fall verlieren, sollten Sie sich nicht vorher den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einholen.

Wenn Sie einen solchen Prozess verlieren, drohen Ihnen weitere mehrere Tausend Euro an Prozesskosten.

Unterschreiben Sie die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung und übersenden Sie diese dann an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, drohen Ihnen in den nächsten 30 Jahren bei einer auch falschen Ermittlung Ihrer IP-Adresse angesichts eines sog. Schuldanerkenntnisses, Zahlungen bis zu € 5.000,00.

Also tun Sie nichts unüberlegtes, rufen Sie uns an (Tel.: 089/535135) oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@schaeferundschaefer.de). Wir können Ihnen wirklich sehr gut helfen!

Georg Schäfer Rechtsanwalt