Neue Abmahnungen Rainer Munderloh | Wir helfen Ihnen!

Neue Abmahnungen Rainer Munderloh | Wir helfen Ihnen!
01.12.2012582 Mal gelesen
Rechtsanwalt Rainer Munderloh verschickt wieder Abmahnschreiben im Auftrag der RGF Productions Ltd. Was kann man dagegen tun?

Der Anwalt rügt mit sogenannten Abmahnungen die illegale Verbreitung von Filmen in Internettauschbörsen. Wie üblich fordert er vom Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadensersatz von EUR 780,00.

Diese Abmahnung ist weder Abzocke noch Betrug im rechtlichen Sinne. Daher muss man richtig reagieren. Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise. Insbesondere besteht dann eine Verteidigungschance, wenn mehrere Personen den Internetzugang nutzen und deshalb die Möglichkeit einer Täterschaft durch Dritte besteht.

Hier finden Sie sofortige Hilfe.

Welche Argumente nicht greifen:

Der Anschlussinhaber haftet grundsätzlich. Folgende Aussagen für sich alleine bringen nichts. Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob der Anschlussinhaber alles Zumutbare getan hat, um die erfolgte Urheberrechtsverletzung zu verhindern: 

  • Ich habe doch nichts gemacht.
  • Ich war doch gar nicht zuhause.
  • Ich habe nachts doch geschlafen.
  • Es waren meine Kinder.
 

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
  • Wir erstellen eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis für Sie und argumentieren in Ihrem speziellen Fall, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er alles getan hat, um eine Urheberrechtsverletzung zu verhindern, z. B. durch Einhaltung von zumutbaren Prüfungs- und Überwachungspflichten. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Absicherung des WLANs oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern wie Kindern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.
 

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de