Abmahnung Waldorf Frommer - The Cabin in the Woods – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Abmahnung Waldorf Frommer - The Cabin in the Woods – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
30.11.2012339 Mal gelesen
Abmahnung Waldorf Frommer – illegales Tauschörsenangebot über Ihren

Film: The Cabin in the Woods

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen vermehrt Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. Konkret heißt es in den Abmahnungen: "illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". 

Mir liegt konkrekt eine Abmahnung vom 20.11.2012 vor, die den Film "The Cabin in the Woods" zum Gegenstand hat und durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH ausgesprochen wird.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Abgabe einerUnterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt956,00 Euro gefordert.

 

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Abmahnung wird ausgesprochen, da die Rechtsanwälte Waldorf Frommer davon ausgehen, dass Sie oder eine dritte Person über Ihren Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot gestaltet hat. Es wird konkret vorgeworfen, den Film "The Cabin in the Woods" innerhalb einer Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten zu haben. Dies ist regelmäßig schon dann der Fall, sofern dieser Film oder ein anderes Werk selbst heruntergeladen wird. Gerade durch diesen Download findet im Hintergrund der Tauschbörse ein Upload statt, durch den die Möglichkeit für andere Tauschbörsenuzter geschaffen wird, das Werk ebenfalls herunterzuladen.

 

Ansprüche aus der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung

Sollte der Film "The Cabin in the Woods" nicht durch Sie selbst zum Download bereit gestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden. Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen werden.

Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung in jedem Fall gemindert werden. 

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

 

Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Fristen. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung würden Sie die Schuld anerkennen. 

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit.

Sofern Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, kontaktieren Sie uns!

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.