Abmahnungen durch WeSaveYourCopyrights

Abmahnung Filesharing
21.11.2012696 Mal gelesen
Derzeit häufen sich die Abmahnungen durch diese Frankfurter Rechtsanwaltgesellschaft. Was hat es damit auf sich? Und was können Betroffene unternehmen?

In letzter Zeit werden mir regelmäßig Abmahnungen vorgelegt, die von der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH WeSaveYourCopyrights versandt wurden. Der Sitz dieser GmbH ist Frankfurt am Main, unterzeichnet sind die Schreiben von Rechtsanwalt Christian Weber, der als Geschäftsführer fungiert. Wieviele Anwälte die Rechtsanwaltsgesellschaft beschäftigt ist unklar. Sie erscheinen jedenfalls weder auf dem Briefkopf, noch auf der Webseite, so dass derzeit allein die Rechtsform auf eine größere Kanzlei hindeutet. Die mir vorliegenden Abmahnungen sind zudem alle nur von Rechtsanwalt Weber unterzeichnet.

WeSaveYourCopyrights vertritt mehrere Rechteinhaber, in deren Auftrag regelmäßig Abmahnungen ausgesprochen werden, und zwar u.a.

  • Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter
  • reFX Audio Software Inc.
  • Mary Applegate
  • Matthew Tasa
  • Uptunes GmbH
  • Zooland Music GmbH

Die Abmahnungen sind in der Regel dick: 19 Seiten umfasst z.B. das Exemplar, welches mir gerade vorliegt. Abgemahnt wird hier das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines Musikstückes aus einem Chartcontainer, nämlich des Stückes "The Rhythm of the Night" von Cascada. Die Abmahnung wurde dabei im Auftrag der Zooland Music GmbH ausgesprochen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dieses Musikstück über das Netzwerkprotokoll bit torrent weiterverbreitet zu haben. Dies sei durch einen Testdownload mit Hörvergleich festgestellt worden.

Seitenlange Rechtsausführungen sollen den Empfänger der Abmahnung sodann beeindrucken und ihm aufzeigen, was ihm droht, wenn er der Abmahnung nicht Folge leistet.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz. Vergleichsweise wird zur Erledigung der Angelegenheit die Zahlung von 450 EUR angeboten.

Betroffene sollten nicht in Panik verfallen und sich nicht einschüchtern lassen. Holen Sie bitte unter Beachtung der Ihnen gesetzten Fristen anwaltlichen Rat ein, bevor Sie etwas unterschreiben oder eine Zahlung leisten.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall abgegeben werden, sondern zuvor von einem Fachmann überprüft und sodann zu Ihren Gunsten abgeändert werden, da andernfalls Rechtsnachteile drohen.

Zudem sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht, oder ob der Forderung der Abmahnkanzlei etwas entgegengesetzt werden kann, um die Haftung dem Grunde nach auszuschließen. Die Rechtsprechung hat gerade in letzter Zeit einige Möglichkeiten eröffnet, eine Haftung zu verneinen, deren Voraussetzungen jedoch jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen.

Zudem ist zu beachten, dass WeSaveYourCopyrights in der Regel nur die Verletzung der Urheberrechte an einem einzelnen Song abmahnen - der dafür geforderte Schadensersatz ist m.E. nicht vertretbar und zu hoch bemessen. Eine Reduzierung der Kosten sollte daher grundsätzlich in Betracht kommen.

Eine anwaltliche Beratung durch einen Fachmann hilft also Geld zu sparen und muss nicht teuer sein, denn Abgemahnte sollen schließlich nicht noch drauf zahlen, wenn sie sich helfen lassen.

Mine kostenlose Ersteinschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten Sie telefonisch unter 0221 801 37193 oder 0800 365 7324 (Freecall). Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie mich auf dem Notfall-Handy unter 0170 3800092.

Bitte beachten Sie: Kosten entstehen erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung!

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen.