Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für den illegalen Download der Künstlerin Lana Del Rey “Born to Die” im Auftrag der Universal Music GmbH

Abmahnung Filesharing
20.11.2012354 Mal gelesen
Die Künstlerin Lana Del Rey ist eine der Shootingstars in der Musikszene. Umso beliebter sind ihre Musikalben. Wenn Sie nun ein solches Musikalbum in einer der sogenannten Internettauschbörsen heruntergeladen und damit automatisch öffentlich zugänglich gemacht haben, kann es passieren

dass Sie von der Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte eine Abmahnung erhalten, die mit ganz gehörigen Konsequenzen verbunden ist.

In der Regel verlangen die Rasch Rechtsanwälte im Auftrag ihrer Mandantschaft, vorliegend der Universal Music GmbH, das Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in einer Gesamthöhe von € 1.200,00.

Ob dies berechtigt ist, steht nicht automatisch fest!

Nehmen Sie aber dennoch keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte auf. Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen übersandte Unterlassungserklärung. Diese muss dringend abgeändert werden. Hierzu können wir Ihnen auch nicht empfehlen, eine sogenannte pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter zu laden.

Bleiben Sie dennoch nicht untätig, da ansonsten ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit ganz gehörigen Prozesskosten droht. Wenn Sie dann nicht den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht eingeholt haben, verlieren Sie einen solchen Prozess und werden mit Kosten bis zu € 2.000,00 belastet.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die in der Regel sehr kurz gesetzte Frist sorgfältig zu notieren und sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einzuholen, bevor Sie in irgendeiner Weise reagieren. Wir können Ihnen in der Regel sehr gut helfen, weil wir uns auf dieses Gebiet spezialisiert haben und die gängige Rechtssprechung dazu in- und auswendig kennen.

Rufen Sie uns also an (Tel.: 089/535135) oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@schaeferundschaefer.de). Wir helfen Ihnen gerne, es lohnt sich!

Georg Schäfer Rechtsanwalt