Abmahnung German Top 100 Single Charts aktuell – z.B. Bindhardt Fiedler Zerbe „Culcha Candela-Von Allein“ od. Wesaveyourcopyrights „R.I.O–Summer Jam"

Abmahnung Filesharing
10.11.2012651 Mal gelesen
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts werden eine Vielzahl von Abmahnungen durch unterschiedliche Kanzlei für diverse Rechteinhaber ausgesprochen. Das Problem: Der Betroffene erhält in aller Regel nicht nur eine Abmahnung…

Dies liegt darin begründet, dass die German Top 100 Single Charts eine wöchentliche Zusammenstellung der in Deutschland derzeit erfolgreichsten Songs ist. Naturgemäß enthält die Zusammenstellung Songs verschiedener Rechteinhaber, die alle Urheberrechtsverletzungen durch die illegale Verbreitung von Songs durch Filesharing in Internettauschbörsen unabhängig voneinander verfolgen. Daher erhält der betroffene Internetanschlussinhaber in aller Regel nicht nur eine Abmahnung, sondern gleich eine Vielzahl von Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing eines Songs aus der jeweiligen Ausgabe. Da jede Abmahnung ein Vergleichsangebot bzw. Forderung von mindestens 400,-- € enthält, können sich schnell Forderungen von mehreren tausend Euro ergeben.

Derzeit werden z.B. eine Vielzahl von Abmahnungen für folgende Songs ausgesprochen:

Daneben sind noch eine Reihe weiterer Kanzleien für diverse Rechteinhaber aktiv und sprechen Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Songs aus. Es ist daher wichtig schnell zu handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Falls also auch Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Chartserhalten haben, ist es nicht ratsam einer Meinung in einem Forum a la "Die Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe oder Wesaveoyurcopyrights u.a. ist nur "Abzocke" / "Betrug", allenfalls eine modifzierte Unterlassungserklärung abgeben, nichts zahlen, die "Bettelbriefe" ignorieren, es passiert sowieso nichts". Abmahnung wegen Filesharing - auch wenn sie massenhaft ausgesprochen werden - sind legal und beruhen auf gesetzlichen Grundlagen aus dem Urhebergesetz. Aufgrund der Gefahr von Folgeabmahnungen sollte im Gegenteil schnell gehandelt werden und vorbeugende Massnahmen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Wir haben alleine in den letzten zwölf Monaten hunderte von Abmahnungen im Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.