Abmahnung Kornmeier & Partner wg. Urheberrechtsverletzungen/Filesharing aktuell für EMI Music Germany GmbH & Co. KG, GSDR GmbH und BigCityBeats GmbH

Abmahnung Filesharing
08.11.2012582 Mal gelesen
Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner versendet derzeit Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Songs im Auftrag verschiedener Rechteinhaber. Was vielen Betroffenen nicht bewusst: die Abmahnung steht in aller Regel im Zusammenhang mit einem Chartcontainer/Sampler. Es drohen weitere Abmahnungen

Die erste Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner ist für Betroffene in aller Regel schon ein "Schock". Für den Vorwurf der illegalen Verbreitung nur eines Songs durch Filesharing in Internettauschbörsen werden neben einem Unterlassungsanspruch - der durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden soll - erhebliche finanziellen Ansprüche geltend gemacht, die durch Zahlung eines Pauschbetrags von 450,-- € abgegolten werden sollen.

Im Herbst 2012 versendet Kornmeier und Partner z.B. folgende Abmahnungen:

Es ist sicherlich die Höhe der Forderung / des Vergleichsbetrags von 450,-- € - unterstützt durch die ein oder andere Meinung in einem Forum, die eine Reihe von Empfängern des Schreibens / Briefs von Kornmeier & Partner zu der irrigen Annahme verleitet, es handele sich bei der Abmahnung um reine "Abzocke" / "Betrug" von Kornmeier & Partner und die Abmahnung könne ignoriert werden. Dies sollte keinesfalls geschehen! Abmahnung wegen Filesharing beruhen auf dem Urhebergesetz und müssen ernst genommen werden.

Dies insbesondere aus folgendem Grund: Die Abmahnung steht häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 SingleCharts oder eines anderen Samplers wie z.B. Bravo Hits. In dieser Konstellation besteht die große Gefahr weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber wegen anderer in dem Chartcontainer / Sampler enthaltener Songs zu erhalten. Die Forderungen können sich insgesamt schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Betroffene Internetanschlussinhaber sollten daher die Abmahnung von Kornmeier & Partner sofort auf einen Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts oder einen anderen Sampler überprüfen. Falls ein solcher besteht, sollte dringend ein ein spezialisierten Rechtsanwalt konsultiert werden. Es gilt nicht nur, die Abmahnung auf ihre Berechtigung zu prüfen oder jedenfalls den Vergleichsbetrag deutlich zu reduzieren, sondern auch vorbeugende Massnahmen gegen Folgeabmahnungen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.