Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh für RGF Productions Ltd. (Irland) wegen Download von Pornofilmen

Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh für RGF Productions Ltd. (Irland) wegen Download von Pornofilmen
05.11.2012611 Mal gelesen
Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg mahnt im Auftrag der Firma RGF Productions Limited aus Irland wegen Urheberrechtsverletzung im Internet an Pornofilmen wie z.B. „Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre …“ ab. Die Rechtsverletzung soll dabei im Rahmen der Nutzung einer Internet-Tauschbörse wie z.B. eDonkey2000, Bittorrent, Vuze (Azureus) festgestellt und die hinter der dokumentierten IP-Adresse sich verbergenden Nutzerdaten mittels Auskunftsverfahren vor dem zuständigen Landgericht durch den Provider erteilt worden sein.

Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg mahnt im Auftrag der Firma RGF Productions Limited aus Irland  wegen Urheberrechtsverletzung im Internet an Pornofilmen wie z.B. "Extreme Pervers Nr. 1 - 18 Jahre ." ab. Die Rechtsverletzung soll dabei im Rahmen der Nutzung einer Internet-Tauschbörse wie z.B. eDonkey2000, Bittorrent, Vuze (Azureus) festgestellt und die hinter der dokumentierten IP-Adresse sich verbergenden Nutzerdaten mittels Auskunftsverfahren vor dem zuständigen Landgericht  durch den Provider erteilt worden sein. 

Verlangt werden in den jeweiligen Abmahnungen die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 780,00 EUR. Dieser Vergleichsvorschlag  soll laut Abmahnung bei einem Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 15.000 EUR - Anwaltskosten 755,80 EUR - und einem in dieser Angelegenheit angeblich gerechtfertigten Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 600 EUR angemessen sein. Daneben werden Ermittlungskosten Verfahrenskosten für das Auskunftsverfahren und Kosten für die Providerauskunft angegeben. Rechtsanwalt Munderloh bietet ebenfalls eine Ratenzahlungsmöglichkeit an, dann jedoch bei einem Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR und 75,00 EUR je Monat.

Beispiele für Streitwerte bei Filsharing von Filmen:

  • AG Halle, Urteil vom 24. November 2009 (Az. 95 C 3258/09): 1.200 EUR bei Anbieten eines Films (gekürzt von geforderten 10.000 EUR) (Anwaltskosten 1,3 inkl. Auslagen = 130,50 EUR)
  • LG Hamburg, Beschluss vom 9. Dezember 2010 (Az. 308 O 321/10): 10.000 EUR beiaktuellem Filmangemessen  (Anwaltskosten 1,3 inkl. Auslagen =  651,80 EUR)
 

Auch die Bundesregierung will in Zukunft überzogenen Streitwerten und Gebührenforderungen einen Riegel vorschieben und spricht hier offen von Abmahnmissbrauch, da zu oft die eigentlichen Interessen bei einer Abmahnung in den Hintergrund treten.

Zumindest sollte die knapp gesetzte Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung ernst genommen werden, bei zu kurzer Frist sollte um Fristverlängerung gebeten werden, ohne dabei jedoch Angaben zum Sachverhalt selbst  zu machen.

Mein anwaltlicher Rat für alle von einer Abmahnung Betroffenen lautet:

  • Lassen Sie ggf. die Abmahnung überprüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt
  • Prüfen Sie die Höhe des Geldbetrages, welcher gefordert wird, unter Umständen kann dieser um ein vielfaches geringer ausfallen, da die abmahnende Kanzlei sehr oft, von den höheren Streitwerten in der Rechtsprechung ausgeht
  • auch kann nicht festgestellt werden, ob es sich bei dem Anschlussinhaber auch gleichzeitig um die Person handelt, welche die Urheberrechtsverletzung begangen hat, um dies ggf. zu klären und nachzuweisen bedarf es Erfahrung und Kenntnis über entsprechende Urteile
  • auf keinen Fall aus Angst heraus, die im Schreiben anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurücksenden. Denn darin sind zu oft belastende Bestimmungen enthalten, die Sie mit einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ausschließen können.

Zur Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung brauchen Sie regelmäßig die Hilfe eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalts, denn bereits eine fehlerhafte Unterlassungserklärung kann das Prozessrisiko erhöhen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

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E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

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