Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Betroffene auf, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiter wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956,00 EUR gefordert, wobei sich dieser Betrag aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einem pauschalen Schadensersatz für die Arenico Productions GmbH in Höhe von 450,00 EUR zusammensetzt.
In den allermeisten Fällen wird zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein, mit der zum einen ausgeschlossen wird, dass die Unterlassungserklärung als "Schuldanerkenntnis" gewertet werden kann und zum anderen weitere Abmahnunen der Arenico Productions GmbH ausgeschlossen werden können.
Ob die geforderten Beträge gerechtfertigt sind, kann nur am jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. In der Vergangenheit hat sich allerdings gezeigt, dass diese Beträge mit der entsprechendne Argumentation oft erheblich reduziert werden können, teilweise sogar die Zahlung ganz verweigert werden kann.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Arenico Productions GmbH für den illegalen Upload des Filmwerkes FIRE betroffen sind, rufen Sie uns an. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie unter www.recht-hat.de
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