Waldorf Frommer - Illegales Tauschbörsenangebot - Abmahnung Urheberrechtsverletzung - The Dark Knight Rises

Waldorf Frommer - Illegales Tauschbörsenangebot - Abmahnung Urheberrechtsverletzung - The Dark Knight Rises
15.10.2012515 Mal gelesen
Waldorf Frommer – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss Film: The Dark Knight Rises Mit Schriftsatz vom 8.8.2012 hat die Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Behauptet

Film: The Dark Knight Rises

Mit Schriftsatz vom 5.10.2012 hat die Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Behauptet wird, dass ein illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Interntanschluss gestaltet wurde.

 

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "The Dark Knight Rises" und wird im Namen der Universum Film GmbH ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.

 

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden. In einer Vielzahl von Fällen kann die Haftung bereits im Voraus auf die Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro) begrenzt werden, da die Urheberrechtsveretzung selbst nicht von dem Anschlussinhaber begangen wurde.

 

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