Abmahnung Sasse & Partner - Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen - Six Bullets

Abmahnung Sasse & Partner - Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen - Six Bullets
10.10.2012506 Mal gelesen
Abmahnung Sasse & Partner – Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen

Film: Six Bullets

Mit Schreiben vom 4.10.2012 sprechen die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen wegen des unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen im Namen der Splendid Film GmbH aus.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 800,00 Euro gefordert.

Eine Abmahnung von Sasse & Partner sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. Gleichzeitig gilt aber auch, dass nicht vorschnell Zahlungen oder Unterschriften geleistet werden sollten. Gerade im Hinblick auf die den Abmahnungen regelmäßig beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Mit der ungeprüften Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung würden Sie unter Umständen ein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses sollte allerdings in jedem Fall vermieden werden, sodass die Unterlassungserklärung in jedem Fall zu modifizieren ist, damit die daraus bestehenden Gefahren so gering wie möglich gehalten werden.

Sollte die Urheberrechtsverletzung vollständig ausgeschlossen werden können, ist es natürlich nicht erforderlich, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. Aber auch in diesem Fall sollte die Abmahnung nicht einfach bei Seite gelegt und unbeachtet gelassen werden. Es ist stets eine qualifizierte Antwort erforderlich.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche können in der Regel gemindert werden, sofern nicht sogar eine vollständige Zurückweisung der Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche in Betracht kommt.

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen der Sasse & Partner Rechtsanwälte.