Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG durch Sandhage Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
01.10.2012421 Mal gelesen
Informationen zu den markenrechtlichen Abmahnungen, die die Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) wegen Verwendung der Marke "Flytouch" durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Sandhage aussprechen lässt

Die Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), Leinfelden, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage von den Sandhage Rechtsanwälten, Berlin, lässt markenrechtliche Abmahnungen wegen der angeblich unberechtigten Verwendung der Marke "Flytouch" aussprechen.

Nachdem in der Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG zunächst ausgeführt wird, dass sie Inhaberin der deutschen Marke Nummer 302011058100 ("Flytouch") sei und dass diese Marke in den Klassen 9,28 und 38 Schutz beanspruche, wird der Empfänger der Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG darüber aufgeklärt, dass diese Registrierung der Firma Stecker Kabel Adapter UG die ausschließlichen Rechte an die Hand gebe, die Marke "Flytouch" zu benutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen, Produkte unter dieser oder verwechselbarer Markenbezeichnungen zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen.

Sodann macht die Firma Stecker Kabel Adapter UG Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft geltend.

Auf die Kosten der Abmahnung wird in dem eigentlichen Abmahnschreiben seitens der Kanzlei Sandhage nicht eingegangen.

Erst in der der Abmahnung beigefügten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Sandhage Rechtsanwälte in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr auf der Basis eines Streitwerts/Gegenstandswertes in Höhe von 30.000,00 € anerkennen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt, vertreten durch die Rechtsanwälte Sandhage, erhalten haben, raten wir in jedem Falle dazu an, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.

Bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte insbesondere Beachtung finden, dass durch die Unterzeichnung (und u.U. die Annahme durch den Abmahner) ein Vertrag zu Stande kommt, der nach der neuesten Rechtsprechung des BGH, ein Leben lang gültig sein kann.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-firma-stecker-kabel-adapter-ug.html

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns an....

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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