Abmahnung Sasse & Partner - "The Expendables 2" und diverse Bootlegs

Abmahnung Sasse & Partner - "The Expendables 2" und diverse Bootlegs
25.09.2012601 Mal gelesen
Aktuell wird von der Hamburger Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH der Action-Streifen "The Expendables 2" abgemahnt. Es wird aber nicht nur das illegale Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien in Tauschbörsen abgemahnt, sondern auch das Anbieten von sogenannten Bootlegs.

Hiervon sind insbesondere Bootlegs von den Bands Pink Floyd, Genesis und Mörtley Crüe betroffen. 

Das Anbieten und Verkaufen solcher Bootlegs stellt in der Tat regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung dar. In der Vergangenheit wurde der Verkauf solcher Bootlegs nur in seltenen Fällen verfolgt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bootlegs häufig aufgrund Ihrer Aufmachung kaum von Originalen zu unterscheiden sind.

Neben umfangreichen Auskunftsansprüchen wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Anwaltskosten, die aus einem Streitwert von 10.000 € bis 25.000 € berechnet werden, geltend gemacht.

Bei den klassischen Filesharing-Abmahnungen wie bspw. bzgl. des Titels "The Expendables 2" fordert Sasse & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  sowie Schadensersatz in Höhe von 800,00 €.

Wenn Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wegen des Anbietens eines Bootlegs oder einer urheberrechtlich geschützten Datei erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail (info@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) zukommen lassen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot
 

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit
 

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com