Abmahnung .rka Rechelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH - "The Raid - Redemption" & "Port Royale 3"

Abmahnung .rka Rechelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH - "The Raid - Redemption" & "Port Royale 3"
25.09.20121115 Mal gelesen
Die Hamburger Kanzlei .rka mahnt aktuell für die Koch Media GmbH diverse Titel aus den Bereichen Film und Computer-Spiele ab. Neben den Abmahnungen führt .rka derzeit eine Vielzahl an Klagen vor dem AG Hamburg.

In den Abmahnungen für die Koch Media GmbH fordert  .rka von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  sowie die Zahlung von Schadensersatz

Für das angebliche  Anbieten des Filmwerks "The Raid - Redemption" wird bspw. ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 800,00 EUR eingefordert.

Sollte der Abgemahnte diesen Forderungen nicht nachkommen, würde man diese im gerichtlichen Wege einfordern. Wie die zahlreichen aktuellen Klagen der Kanzlei .rka belegen, sollte man diese Aussage nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei rka erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie 30 Jahre gebunden sind. Dies ist dann der Fall,  wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei rka zurücksenden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 800,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei The Raid - Redemption heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es zu überprüfen, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 800,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel überhöht sind.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei rka

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com