Weiterhin meint die Abmahnerin, dass der betroffene ebay Händler auf seinem eigenen Webshop den Newsletter Versand nicht durch das erforderliche opt-in Verfahren eingebunden habe. Auch die AGB seien nicht wirksam einbezogen und die Widerrufsbelehrung werde nicht im Bestellprozess angezeigt.
Als Gegenstandswert werden hier moderate 7.500,00 € angesetzt. Die Abmahnung leidet jedoch unter inhaltlichen Schwächen, die u.a. den verwendeten Textbausteinen geschuldet sind. So wird ein veraltetes Datum zur Fristsetzung genutzt und Platzhalter nicht gefüllt. Die Unterlassungserklärung ist viel zu weitreichend.
Zudem hat die Abmahnerin hier eine starre Vertragsstrafe von 4.000,00 sowie die Anwaltskosten in die Unterlassungserklärung aufgenommen.
Lassen Sie sich beraten!
Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Euskirchen