Abmahnung Waldorf Frommer - ältere und neue Filme werden abgemahnt

Abmahnung Waldorf Frommer - ältere und neue Filme werden abgemahnt
12.09.2012841 Mal gelesen
Waldorf Frommer aus München mahnt in den letzten Wochen insbesondere aktuelle Filmtitel für verschiedene Rechteinhaber ab. Hier sind auch einige Titel dabei, die bereits schon seit mehreren Monaten abgemahnt worden sind.

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer gleichen sich in der Regel. Es wird für unterschiedliche Rechteinhaber aus der Filmwirtschaft das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Dateien abgemahnt.

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 956,00 €  zu zahlen.

Derzeit werden insbesondere nachfolgende Titel abgemahnt:

  • Das Chaos Experiment 
  • Ghost Rider: Spirit Of Vengance (in 3D)
  • Lockout
  • The Tree Of Life
  • Die Reise zur geheimnisvollen Insel
  • Türkisch für Anfänger
  • Der Gott des Gemetzels
  • The Dark Knight Rises

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie 30 Jahre gebunden sind. Dies ist dann der Fall,  wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zurücksenden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei The Dark Knight Rises heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel weit überhöht sind.

Video zu dem Thema "Abmahnung Waldorf Frommer"

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
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  • Bundesweit tätige Kanzlei
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  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
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Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
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